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   OVG Schleswig-Holstein, 27.10.1997 - 4 M 88/97   

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OVG Schleswig-Holstein, 27.10.1997 - 4 M 88/97 (https://dejure.org/1997,39424)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.10.1997 - 4 M 88/97 (https://dejure.org/1997,39424)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Oktober 1997 - 4 M 88/97 (https://dejure.org/1997,39424)
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  • VGH Bayern, 23.08.1991 - 14 CS 91.2254
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.1997 - 4 M 88/97
    OVG, Beschl. v. 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschl. v. 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, in SchlHA 1994, 267; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; BayVGH, Beschl. v. 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, BayVB1.1991, 723, 724).

    Ist das Gericht aber demgegenüber in den sogenannten Dreiecksverhältnissen nach § 80 a VwGO selbst befugt, Sofortvollzugsmaßnahmen anzuordnen (vgl. hierzu auch BayVGH, Beschl. v. 23.08.1991, a.a.O., unter Hinweis auf den Wortlaut des § 80 a Abs. 3 Satz 1 VwGO, die Gesetzesmaterialien und das in Art. 19 Abs. 4 enthaltene Gebot effektiven Rechtsschutzes), so obliegt ihm in diesem Rahmen auch eine eigenständige Abwägung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO, ohne daß es darauf ankommt, ob die Behörde überhaupt eine Entscheidung getroffen hat, gegebenenfalls ob sie eine Entscheidung ohne Begründung oder auch mit zu beanstandender Begründung getroffen hat.

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91

    Begründung ; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.1997 - 4 M 88/97
    OVG, Beschl. v. 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschl. v. 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, in SchlHA 1994, 267; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; BayVGH, Beschl. v. 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, BayVB1.1991, 723, 724).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.1997 - 4 M 88/97
    beklagten Eisenbahn-Bundesamt nunmehr vorgesehene Weiterführung der eigenen Bahnstromleitung die einzige mögliche Form der Energieversorgung darstellt und andere Ausgestaltungen des Versorgungsnetzes ausscheiden (vgl. dazu d. Urt. d. BVerwG v. 06.12.1985 - 4 C 59.82 -, NJW 86/1508 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 3 S 3026/91

    Nachbarschutz bei Erteilung einer Baugenehmigung; keine Anhörungspflicht bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.1997 - 4 M 88/97
    OVG, Beschl. v. 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschl. v. 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, in SchlHA 1994, 267; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; BayVGH, Beschl. v. 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, BayVB1.1991, 723, 724).
  • OVG Bremen, 24.01.1992 - 1 B 1/92

    Vorläufiger Rechtsschutz im baurechtlichen Nachbarstreit; Bauwichgarage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.1997 - 4 M 88/97
    Letzteres ergibt sich daraus, daß bei den sogenannten Verwaltungsakten mit Drittwirkung § 80 a Abs. 3 VwGO die Möglichkeit vorsieht, daß das Gericht nicht nur behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Vollzugsanordnungsanträgen des Begünstigten bzw. Aussetzungsanträgen des Dritten ändern oder aufheben, sondern auch selbst solche Maßnahmen treffen kann; und zwar auch, ohne daß zuvor ein Antrag bei der Behörde gestellt worden wäre (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 24.01.1992 - 1 B 1/92 - Senat, Beschl. v. 01.12.1993 - 4 M 74/92 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/24 -, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 04.02.1994 - 8 AS 94.40007
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.1997 - 4 M 88/97
    Maßstab für die Frage, ob Mängel bei der Abwägung i.S.d. § 20 Abs. 7 AEG offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluß waren, ist dabei - wie bei der in den wesentlichen Grundzügen gleichartigen Vorschrift des § 214 Abs. 3 BauGB (vgl. VGH München, Beschl. v. 04.02.1994 - 8 AS 94.40007, 94.40008 -, in NVwZ 1994/706, 707 f.) -, ob die Vermeidung des Fehlers zu einem anderen Ergebnis hätte führen können.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1994 - 4 M 58/94

    Planfeststellung; Bahnstrecke; Planfeststellungsbeschluß; Vorhabenträger;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.1997 - 4 M 88/97
    OVG, Beschl. v. 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschl. v. 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, in SchlHA 1994, 267; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; BayVGH, Beschl. v. 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, BayVB1.1991, 723, 724).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.1997 - 4 M 88/97
    auf den Antragsteller zutreffen, da auf mehreren in dessen Eigentum stehenden Flurstücken die Errichtung von Masten vorgesehen ist; die bloße Überspannung einer landwirtschaftlich genutzten Grundstücksfläche würde den Tatbestand eines Eingriffs in das Grundrecht aus Art. 14 GG dagegen schwerlich erfüllen können - die Verletzung des Abwägungsgebots grundsätzlich auch mit der Begründung geltend machen kann, öffentliche Belange seien nicht hinreichend beachtet worden (vgl. dazu die Urteile d. BVerwG v. 18.03.1983 - 4 C 80.79 -, BVerwGE 67,-74 ff., u. v. 30.05.1984 - 4 C 58.81 -, BVerwGE 69, 256 ff., 270 f.).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.1997 - 4 M 88/97
    auf den Antragsteller zutreffen, da auf mehreren in dessen Eigentum stehenden Flurstücken die Errichtung von Masten vorgesehen ist; die bloße Überspannung einer landwirtschaftlich genutzten Grundstücksfläche würde den Tatbestand eines Eingriffs in das Grundrecht aus Art. 14 GG dagegen schwerlich erfüllen können - die Verletzung des Abwägungsgebots grundsätzlich auch mit der Begründung geltend machen kann, öffentliche Belange seien nicht hinreichend beachtet worden (vgl. dazu die Urteile d. BVerwG v. 18.03.1983 - 4 C 80.79 -, BVerwGE 67,-74 ff., u. v. 30.05.1984 - 4 C 58.81 -, BVerwGE 69, 256 ff., 270 f.).
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.10.1997 - 4 M 88/97
    Durch die Formulierung "offensichtlich" beschränkt sich die gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit auf die Fälle, "in denen z.B. evident, d.h. erklärtermaßen und offen erkennbar ... unsachliche Erwägungen in die Abwägung eingeflossen sind" (vgl. Beschl. d. BVerwG v. 29.01.1992 - 4 NB 22.90 -, in NVwZ 92/662, 663 unter Hinweis auf den dort zitierten Wortlaut der BT-Dr. 8/2885, S. 35 u. 46).
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